Haupthaus
Zeichnung Haupthaus

Im Haupthaus leben 19 Kinder und Jugendliche in zwei Wohngruppen, der Wohngruppe1 und der Wohngruppe3 sowie der Schwesternkonvent der Thuiner Franziskanerinnen.
Sozialpädagogen und Erzieher/innen betreuen zusammen mit Hauswirtschaftskräften die Kinder rund um die Uhr, d.h., auch nachts schläft ein Betreuer bei den Kindern.

Unsere Arbeit

Christliches Menschenbild
Der Begriff christliches Menschenbild beinhaltet für uns, dass wir nach dem christlichen Glauben leben und dies den Betreuten auch im Alltag vorleben. Hierzu gehört für uns auch die Vermittlung von Normen und Werten, ohne die ein Miteinander in unserer Gesellschaft nicht möglich wäre. Nicht nur die Bedeutung christlicher Feste wird den uns anvertrauten Kindern erklärt, sondern diese Feiertage werden inhaltlich mit Sinn erfüllt und gemeinsam begangen.

Selbstverständnis und Zielsetzung
Ziel unserer pädagogischen Handelns ist es, die uns anvertrauten jungen Menschen auf dem Hintergrund ihrer eigenen Lebensgeschichte zu einem eigenständigen, sinnerfüllten Leben in individueller und sozialer Verantwortung zu befähigen.
Wir nehmen daher alle Kinder so an, wie sie sind. Ihre Schwächen und Stärken - alles gehört dazu, denn neben den lebenslaufbedingten Defiziten sind für eine individuelle Förderung und Betreuung vor allem die vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten ausschlaggebend.

Klare Strukturen als Orientierungshilfe
Die Betreuten wissen, dass sie sich auf Gesagtes und Geplantes verlassen können, dass Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Verbindlichkeit wichtige Eigenschaften sind, die nichts von ihrer Bedeutung und Wertigkeit eingebüßt haben.
Durch feste Gruppenregeln und Strukturen vermitteln wir den betreuten Kindern, Jugendlichen und Jung-Erwachsenen einen festen Rahmen und Orientierungshilfe. Gemeinsam erarbeiten wir Zukunftsperspektiven, die u.a. Freizeit, persönliche Entwicklung, Schule und Beruf umfassen.

Elternkontakte
Die Beziehung zur Herkunftsfamilie ist für die Betreuten des St. Ansgar-Stifts auch während des Aufenthaltes in unserer Institution von großer Wichtigkeit. Selbst bei dysfunktionalen und inadäquaten Familienstrukturen und Beziehungsformen sind die emotionalen Bindungen von erheblicher Bedeutung. Deshalb wird von Anfang an eine Kooperation mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten angestrebt.

Hilfestellung und Krisenintervention
Einer der wichtigsten Kooperationspartner des St. Ansgar-Stifts ist die Erziehungs-Beratungsstelle des Caritasverbandes. Unser Heim stellt einen Therapieraum. Durch die Mitarbeiterlnnen der Beratungsstelle werden sowohl Anamnesen als auch die notwendigen Therapien durchgeführt. Hierdurch wird in idealer Weise eine Hilfestellung, Krisenintervention und Diagnose gesichert. Die regelmäßig durchgeführten Fallgespräche mit den jeweils zuständigen Gruppenerzieherlnnen ermöglichen eine Kontinuität im Erziehungsprozess und das Aufgreifen und Behandeln der spezifischen Problematik der Kinder.

Qualitätssicherung
Durch ständige Evaluation und Controlling sichern die Heimleitung und die Mitarbeiterlnnen des St. Ansgar-Stifts die Übereinstimmung mit den erarbeiteten pädagogischen Konzepten in der Form, dass sich Leitungs- und Mitarbeiterverantwortung ergänzen.
Das St.Ansgar-Stift verfügt über ein breites fachliches Spektrum, das sich durch produktive Zusammenarbeit ergänzt und sich in komplexen Fragen im Team berät und entscheidet.
Obwohl das St. Ansgar-Stift auf eine lange Tradition zurückblickt schließt dies nicht aus, das wir uns auch als modernes Dienstleistungsunternehmen betrachten, dass auch zukünftig flexibel und kundenorientiert auf dem Gebiet der öffentlichen Erziehung agieren wird.

Grundlagen der Arbeit

Die Betriebserlaubnis erhält unsere Einrichtung durch das Amt für Jugend. Das zuständige Jugendamt entscheidet in Absprache mit der Leitung, ob die Einrichtung "Kinderheim St. Ansgar-Stift" in dem konkreten Fall die richtige Form der Erziehungshilfe ist und den öffentlichen Erziehungsauftrag übernehmen soll. Nachdem Umfang und Art der Hilfe durch den Mitarbeiter des Sozialen Dienstes (Jugendamt) und der Heimleitung vereinbart wurde, erhält die Einrichtung eine schriftliche Bewilligung vom Amt.
Auf der ersten Erziehungskonferenz wird ein Hilfeplan erstellt, den die MitarbeiterInnen später konkretisieren.
Das St. Ansgar-Stift arbeitet auf der Grundlage des § 34 KJHG, in dem festgelegt wird, dass Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert werden sollen. Es soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versucht werden oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet werden oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten und auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Aufgenommen werden in den häufigsten Fällen Kinder und Jugendliche, die aus Familien kommen, die meist aufgrund einer besonderen Not- und Konfliktsituation nicht in der Lage sind, ihren Pflichten als Erziehungsberechtigte nachzukommen. Die Aufnahme ist konfessionsunabhängig und nicht stadtteilgebunden.

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