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Im Haupthaus leben 19 Kinder und
Jugendliche in zwei Wohngruppen, der
Wohngruppe1 und der Wohngruppe3 sowie der
Schwesternkonvent der
Thuiner Franziskanerinnen.
Sozialpädagogen und Erzieher/innen
betreuen zusammen mit Hauswirtschaftskräften die Kinder rund um die Uhr, d.h., auch nachts
schläft ein Betreuer bei den Kindern.
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Unsere Arbeit |
Christliches Menschenbild
Der Begriff christliches Menschenbild beinhaltet für uns, dass wir nach dem christlichen Glauben leben
und dies den Betreuten auch im Alltag vorleben. Hierzu gehört für uns
auch die Vermittlung von Normen und Werten, ohne die ein Miteinander in unserer Gesellschaft nicht möglich wäre.
Nicht nur die Bedeutung christlicher Feste wird den uns anvertrauten Kindern erklärt, sondern diese Feiertage werden inhaltlich
mit Sinn erfüllt und gemeinsam begangen.
Selbstverständnis und Zielsetzung
Ziel unserer pädagogischen Handelns ist es, die uns anvertrauten
jungen Menschen auf dem Hintergrund ihrer eigenen Lebensgeschichte
zu einem eigenständigen, sinnerfüllten Leben in individueller und
sozialer Verantwortung zu befähigen.
Wir nehmen daher alle Kinder so an, wie sie sind. Ihre Schwächen und
Stärken - alles gehört dazu, denn neben den lebenslaufbedingten Defiziten
sind für eine individuelle Förderung und Betreuung vor allem die
vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten ausschlaggebend.
Klare Strukturen als Orientierungshilfe
Die Betreuten wissen, dass sie sich auf Gesagtes
und Geplantes verlassen können, dass Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und
Verbindlichkeit wichtige Eigenschaften sind, die nichts von ihrer
Bedeutung und Wertigkeit eingebüßt haben.
Durch feste Gruppenregeln und Strukturen vermitteln wir den betreuten
Kindern, Jugendlichen und Jung-Erwachsenen einen festen Rahmen und
Orientierungshilfe. Gemeinsam erarbeiten wir Zukunftsperspektiven, die
u.a. Freizeit, persönliche Entwicklung, Schule und Beruf umfassen.
Elternkontakte
Die Beziehung zur Herkunftsfamilie ist für die Betreuten des St.
Ansgar-Stifts auch während des Aufenthaltes in unserer Institution von
großer Wichtigkeit. Selbst bei dysfunktionalen und inadäquaten
Familienstrukturen und Beziehungsformen sind die emotionalen Bindungen
von erheblicher Bedeutung. Deshalb wird von Anfang an eine Kooperation
mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten angestrebt.
Hilfestellung und Krisenintervention
Einer der wichtigsten Kooperationspartner des St. Ansgar-Stifts ist
die Erziehungs-Beratungsstelle des Caritasverbandes.
Unser Heim stellt einen Therapieraum.
Durch die Mitarbeiterlnnen der Beratungsstelle werden sowohl Anamnesen
als auch die notwendigen Therapien durchgeführt.
Hierdurch wird in idealer Weise eine Hilfestellung, Krisenintervention
und Diagnose gesichert.
Die regelmäßig durchgeführten Fallgespräche mit den jeweils
zuständigen Gruppenerzieherlnnen ermöglichen eine Kontinuität
im Erziehungsprozess und das Aufgreifen und Behandeln der spezifischen
Problematik der Kinder.
Qualitätssicherung
Durch ständige Evaluation und Controlling sichern die Heimleitung und
die Mitarbeiterlnnen des St. Ansgar-Stifts die Übereinstimmung mit den
erarbeiteten pädagogischen Konzepten in der Form, dass sich Leitungs-
und Mitarbeiterverantwortung ergänzen.
Das St.Ansgar-Stift verfügt über ein breites fachliches Spektrum, das
sich durch produktive Zusammenarbeit ergänzt und sich in komplexen
Fragen im Team berät und entscheidet.
Obwohl das St. Ansgar-Stift auf eine lange Tradition zurückblickt
schließt dies nicht aus, das wir uns auch als modernes
Dienstleistungsunternehmen betrachten, dass auch zukünftig flexibel
und kundenorientiert auf dem Gebiet der öffentlichen Erziehung
agieren wird. | |
Grundlagen der Arbeit |
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Die Betriebserlaubnis erhält unsere Einrichtung durch das Amt
für Jugend.
Das zuständige Jugendamt entscheidet in Absprache mit der Leitung,
ob die Einrichtung "Kinderheim St. Ansgar-Stift" in dem konkreten Fall die richtige Form der Erziehungshilfe ist und den öffentlichen Erziehungsauftrag übernehmen soll.
Nachdem Umfang und Art der Hilfe durch den Mitarbeiter des Sozialen
Dienstes (Jugendamt) und der Heimleitung vereinbart wurde, erhält
die Einrichtung eine schriftliche Bewilligung vom Amt.
Auf der ersten
Erziehungskonferenz wird ein Hilfeplan erstellt, den die MitarbeiterInnen
später konkretisieren.
Das St. Ansgar-Stift arbeitet auf der Grundlage des § 34 KJHG, in dem festgelegt wird,
dass Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben
mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung
gefördert werden sollen. Es soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des
Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung
der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versucht werden
oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet werden
oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten und auf
ein selbständiges Leben vorbereitet werden.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie
der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Aufgenommen werden in den häufigsten Fällen Kinder und Jugendliche,
die aus Familien kommen, die meist aufgrund einer besonderen Not-
und Konfliktsituation nicht in der Lage sind, ihren Pflichten als
Erziehungsberechtigte nachzukommen.
Die Aufnahme ist konfessionsunabhängig und nicht stadtteilgebunden. |